Beschluss des Gerichts (Neunte Kammer) vom 13. November 2014
Electrabel SA und Dunamenti Erőmű Zrt gegen Europäische Kommission
Schadensersatzklage – Beihilfen der ungarischen Behörden zugunsten bestimmter Stromerzeuger – Entscheidung, mit der die staatliche Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Verjährungsfrist – Unanwendbarkeit des Art. 102 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts – Begriff ‚kontinuierlicher Schaden‘ – Unzulässigkeit
Rechtssache T‑40/14
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ECLI:EU:T:2014:1004 |
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