Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 8. Juli 2020
Infineon Technologies AG gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Markt für Smartcard-Chips – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird – Austausch sensibler Geschäftsinformationen – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung – Berechnung der Geldbuße – Berücksichtigung der nur teilweisen Beteiligung an einem Netzwerk bilateraler Kontakte zwischen Wettbewerbern
Rechtssache T-758/14 RENV
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ECLI:EU:T:2020:307 |
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