Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 8. Juni 2006.
L.u.P. GmbH gegen Finanzamt Bochum-Mitte.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland.
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A Absätze 1 Buchstaben b und c und 2 Buchstabe a - Ärztliche Heilbehandlung durch Einrichtungen, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind - Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung eines ärztlichen Berufes erbracht werden - Medizinische Analysen, die ein in privatrechtlicher Form organisiertes Labor außerhalb einer Heilbehandlungseinrichtung auf Anordnung praktischer Ärzte durchführt - Bedingungen für die Befreiung - Ermessen der Mitgliedstaaten - Grenzen.
Rechtssache C-106/05.
Sammlung der Rechtsprechung
2006 I-05123
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Schlussanträge
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Urteil
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