Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 11. September 2014
A gegen B u. a.
Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht vom Obersten Gerichtshof
Art. 267 AEUV – Nationale Verfassung – Obligatorisches Zwischenverfahren zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit – Prüfung der Vereinbarkeit eines innerstaatlichen Gesetzes sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der innerstaatlichen Verfassung – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Kein bekannter Wohnsitz oder Aufenthalt des Beklagten im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – Vereinbarung über die Zuständigkeit bei Einlassung des Beklagten auf das Verfahren – Abwesenheitskurator
Rechtssache C‑112/13
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung)
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2014:207 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2014:2195 |
|
|
|