Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. November 2021
BJ und OV gegen Frau M u. a.
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (business and property courts, insolvency and companies list)
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Unionsbürgerschaft – Art. 21 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Art. 49 AEUV – Gleichbehandlung – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 24 Abs. 1 – Regelung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, wonach der grundsätzlich vollständige und automatische Ausschluss von Rentenansprüchen aus einem Altersversorgungssystem von der Insolvenzmasse voraussetzt, dass dieses Altersversorgungssystem steuerlich anerkannt ist – Geltung dieser Voraussetzung in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, um im Vereinigten Königreich dauerhaft als Selbständiger tätig zu sein – Rentenansprüche dieses Unionsbürgers aus einem Altersversorgungssystem, das in seinem Herkunftsmitgliedstaat errichtet und steuerlich anerkannt wurde – Kein Ausschluss dieser Rentenansprüche von der Insolvenzmasse – Anwendung einer Regelung über den Ausschluss von der Insolvenzmasse auf diese Rentenansprüche, die für den Insolvenzschuldner weitaus ungünstiger ist
Rechtssache C-168/20
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ECLI:EU:C:2021:907 |
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