Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 4. März 2021
A gegen Migrationsverket
Vorabentscheidungsersuchen des Förvaltningsrätten i Malmö – Migrationsdomstolen
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung – Schengener Durchführungsübereinkommen – Abfrage des Schengener Informationssystems (SIS) bei der Bearbeitung eines Antrags auf einen Aufenthaltstitel, der von einem im SIS zur Einreiseverweigerung ausgeschriebenen Drittstaatsangehörigen gestellt wird – Art. 25 Abs. 1 – Schengener Grenzkodex – Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige – Art. 6 Abs. 1 und 5 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 – Verweigerung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung mit der Begründung, die Identität des Antragstellers sei nicht mit Sicherheit nachgewiesen
Rechtssache C-193/19
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2020:594 |
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Urteil
ECLI:EU:C:2021:168 |
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