Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 3. Februar 2022
JW u. a. gegen LOT Polish Airlines
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Frankfurt am Main
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich – Besondere Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden – Begriff ‚Erfüllungsort der Verpflichtung‘ – Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen – Luftverkehr – Flug, der durch eine bestätigte einheitliche Buchung gekennzeichnet ist und von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen in mehreren Teilflügen durchgeführt wird – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Art. 7 – Ausgleichsanspruch – Verspätung des ersten Teilflugs – Klage auf Ausgleichszahlung, die sich gegen das mit dem ersten Teilflug beauftragte Luftfahrtunternehmen richtet und bei dem Gericht am Ankunftsort dieses Teilflugs erhoben wird
Rechtssache C-20/21
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ECLI:EU:C:2022:71 |
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