Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 3. Juni 2010.
Belgischer Staat gegen Nathalie De Fruytier.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour de cassation - Belgien.
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d - Befreiungen dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten - Lieferungen von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch - Befreiung der Beförderung von Organen und dem menschlichen Körper entnommenen Substanzen, die von einem Selbständigen für Krankenhäuser und Laboratorien durchgeführt wird - Begriffe ‚Lieferung von Gegenständen‘ und ‚Dienstleistung‘ - Unterscheidungskriterien.
Rechtssache C-237/09.
Sammlung der Rechtsprechung
2010 I-04985
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ECLI:EU:C:2010:316 |
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