Beschluss des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 14. Januar 2021
Airhelp Limited gegen Austrian Airlines AG
Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Korneuburg
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Ausgleichsanspruch bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Unerwartete Flugsicherheitsmängel – Kollision mit einem Fremdkörper – Beschädigung eines Flugzeugs durch die Bewegung eines anderen Flugzeugs – Begriff der ‚zumutbaren Maßnahmen‘, um einem außergewöhnlichen Umstand oder den Folgen eines solchen Umstands zu begegnen – Anderweitige Beförderung
Rechtssache C-264/20
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ECLI:EU:C:2021:26 |
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