Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 28. Juli 2011.
Europäische Kommission gegen Republik Ungarn.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Einzelheiten der Ausübung - Art. 183 - Nationale Regelung, die die Erstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses nur insoweit gestattet, als dieser den Vorsteuerbetrag aus den Umsätzen übersteigt, die noch nicht zu einer Zahlung geführt haben.
Rechtssache C-274/10.
Sammlung der Rechtsprechung
2011 I-07289
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2011:353 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2011:530 |
|
|
|