Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 15. März 2011.
Heiko Koelzsch gegen État du Großherzogtum Luxemburg.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour d'appel - Luxemburg.
Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Arbeitsvertrag - Rechtswahl der Parteien - Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Ermittlung dieses Rechts - Begriff des Staates, in dem der Arbeitnehmer ‚gewöhnlich seine Arbeit verrichtet‘ - Arbeitnehmer, der seine Arbeit in mehreren Vertragsstaaten verrichtet.
Rechtssache C-29/10.
Sammlung der Rechtsprechung
2011 I-01595
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Schlussanträge
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Urteil
ECLI:EU:C:2011:151 |
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