Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. Dezember 2014
H gegen H. K.
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Darmstadt
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, für eine Insolvenzklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in einem Drittstaat – Klage gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft auf Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden
Rechtssache C‑295/13
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ECLI:EU:C:2014:2410 |
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