Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 21. Oktober 2010.
I.B.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour constitutionnelle - Belgien.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - Haftbefehl zum Zweck der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Art. 5 - Vom Ausstellungsmitgliedstaat zu gewährende Garantien - Art. 5 Nr. 1 - Verurteilung in Abwesenheit - Art. 5 Nr. 3 - Haftbefehl zum Zweck der Strafverfolgung - Übergabe unter der Bedingung, dass die gesuchte Person in den Vollstreckungsmitgliedstaat rücküberstellt wird - Gemeinsame Anwendung von Art. 5 Nrn. 1 und 3 - Vereinbarkeit.
Rechtssache C-306/09.
Sammlung der Rechtsprechung
2010 I-10341
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2010:404 |
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Urteil
ECLI:EU:C:2010:626 |
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