Beschluss des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 6. Oktober 2021
Monument Vandekerckhove NV gegen Stad Gent
Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2014/24/EU – Durchführung des Verfahrens – Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe – Art. 63 – Bieter, der die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen – Nichteinhaltung der Kriterien bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters durch das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will – Verpflichtung, dem Bieter die Ersetzung dieses Unternehmens zu erlauben – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Rechtssache C-316/21
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ECLI:EU:C:2021:837 |
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