Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 16. Januar 2020
Telecom Italia SpA u. a. gegen Roma Capitale u. a.
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Rechtsangleichung – Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste – Von den lokalen Behörden verhängte Beschränkungen der Installation von Mobilfunkantennen – Keine hinreichenden Angaben zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorabentscheidungsfrage für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ergibt – Offensichtliche Unzulässigkeit
Rechtssache C-368/19
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ECLI:EU:C:2020:21 |
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