Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Juli 2020
HF gegen Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Änderung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Investitionsgut, das sowohl für besteuerte als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet wird – Beendigung der Tätigkeit, die zum Vorsteuerabzug berechtigt – Verbleibende Verwendung ausschließlich für steuerbefreite Umsätze
Rechtssache C-374/19
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Urteil
ECLI:EU:C:2020:546 |
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Nationale Entscheidung im Anschluss an das Vorabentscheidungsurteil
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