Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 16. Juni 2022
Zamestnik-ministar na regionalnoto razvitie i blagoustroystvoto i rakovoditel na Upravlyavashtia organ na Operativna programa „Regioni v rastezh“ 2014-2020 gegen Obshtina Razlog
Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven administrativen sad
Vorlage zur Vorabentscheidung – Vergabe öffentlicher Aufträge – Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 – Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 – Nichtanwendbarkeit auf öffentliche Aufträge, die von Mitgliedstaaten vergeben und aus Mitteln der europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden – Richtlinie 2014/24/EU – Unmittelbarer und unbedingter Verweis in den nationalen Rechtsvorschriften auf Bestimmungen des Unionsrechts – Anwendbarkeit auf einen Auftrag, dessen geschätzter Wert unter dem in der Richtlinie festgelegten Schwellenwert liegt – Art. 32 Abs. 2 Buchst. a – Möglichkeit für einen öffentlichen Auftraggeber, einen einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung aufzufordern, nachdem er festgestellt hat, dass ein zuvor eingeleitetes Verfahren erfolglos geblieben ist – Pflicht zur Beibehaltung der ursprünglichen Auftragsbedingungen ohne Vornahme grundlegender Änderungen
Rechtssache C-376/21
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ECLI:EU:C:2022:472 |
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