Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 31. Oktober 2019
Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Eigenemittel – Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) mit der Europäischen Union – Beschluss 91/482/EWG – Art. 101 Abs. 2 – Zulassung zur zollfreien Einfuhr in die Union von Waren, die keine Ursprungswaren der ÜLG sind, sich aber im zollrechtlich freien Verkehr in einem ÜLG befinden und in unverändertem Zustand in die Union wiederausgeführt werden – Ausfuhrbescheinigungen EXP – Vorschriftswidrige Ausstellung von Bescheinigungen durch die Behörden eines ÜLG – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Verantwortlichkeit des Mitgliedstaats, der mit dem betreffenden ÜLG besondere Beziehungen unterhält – Verpflichtung zum Ausgleich des durch die vorschriftswidrige Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen EXP entstandenen Verlusts an Eigenmitteln der Union – Einfuhr von Aluminium mit Ursprung in Anguilla
Rechtssache C-391/17
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung)
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2019:97 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2019:919 |
|
|
|