Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 11. November 2021
ELVOSPOL s.r.o. gegen Odvolací finanční ředitelství
Vorabentscheidungsersuchen des Krajský soud v Brně
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 90 – Verminderung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage – Vollständige oder teilweise Nichtbezahlung des Preises wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners – Von einer nationalen Regelung für die Mehrwertsteuerberichtigung vorgeschriebene Bedingungen – Bedingung, wonach die teilweise oder vollständig unbeglichene Forderung nicht innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten vor der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnergesellschaft entstanden sein darf – Nichtübereinstimmung
Rechtssache C-398/20
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ECLI:EU:C:2021:911 |
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