Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 6. Oktober 2011.
Finanzamt Deggendorf gegen Markus Stoppelkamp.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland.
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. b - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - Leistungen eines Dienstleisters, der in demselben Mitgliedstaat wohnt wie der Dienstleistungsempfänger, den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit jedoch in einem anderen Mitgliedstaat hat - Begriff des im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen.
Rechtssache C-421/10.
Sammlung der Rechtsprechung
2011 I-09309
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ECLI:EU:C:2011:640 |
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