Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 13. März 2019
Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach GmbH gegen EurothermenResort Bad Schallerbach GmbH
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Art. 45 AEUV – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 1 – Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit – Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub, die von der Dienstzeit des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber abhängen – Nur teilweise Berücksichtigung von Dienstzeiten, die bei anderen Arbeitgebern zurückgelegt wurden – Arbeits- und Sozialrecht – Unterschiede zwischen den Systemen und Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
Rechtssache C-437/17
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Schlussanträge
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Urteil
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