Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 24. Oktober 2013
Metropol Spielstätten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegen Finanzamt Hamburg-Bergedorf
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg
Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Glücksspiele mit Geldeinsatz – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der auf den Betrieb von Geldspielautomaten mit begrenzter Gewinnmöglichkeit kumulativ Mehrwertsteuer und eine Sonderabgabe erhoben werden – Zulässigkeit – Besteuerungsgrundlage – Abwälzbarkeit der Mehrwertsteuer
Rechtssache C‑440/12
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ECLI:EU:C:2013:687 |
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