Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2019
B & L Elektrogeräte GmbH gegen GC
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Straubing
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 2 Nr. 8 Buchst. c und Nr. 9 – Außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag – Begriff der ‚Geschäftsräume‘ – Vertrag, der an einem Verkaufsstand einer Messe abgeschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher, der sich an einem gemeinsam genutzten Ort der Messe befindet, vom Unternehmer angesprochen wurde
Rechtssache C-465/19
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ECLI:EU:C:2019:1091 |
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