Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 10. März 2005.
Strafverfahren gegen Filomeno Mario Miraglia.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale di Bologna - Italien.
Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der Justizbehörden eines Mitgliedstaats, von der Strafverfolgung einer Person nur wegen der Eröffnung eines vergleichbaren Verfahrens in einem anderen Mitgliedstaat abzusehen.
Rechtssache C-469/03.
Sammlung der Rechtsprechung
2005 I-02009
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ECLI:EU:C:2005:156 |
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