Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 7. Juli 2016
Citroën Commerce GmbH gegen Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V. (ZLW)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinien 98/6/EG und 2005/29/EG – Verbraucherschutz – Werbung mit Angabe des Preises – Begriffe ‚Anbieten‘ und ‚Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben‘ – Verpflichtung, den Verkaufspreis eines Kraftfahrzeugs einschließlich der zusätzlichen, obligatorisch anfallenden Kosten der Überführung des Fahrzeugs anzugeben
Rechtssache C-476/14
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2015:814 |
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Urteil
ECLI:EU:C:2016:527 |
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