Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 30. November 2016
Europäische Kommission gegen Französische Republik und Orange
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Finanzmaßnahmen zugunsten von France Télécom – Angebot eines Aktionärsvorschusses – Öffentliche Erklärungen von Vertretern des französischen Staates – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Begriff ‚Beihilfe‘ – Begriff ‚wirtschaftlicher Vorteil‘ – Kriterium des umsichtigen privaten Kapitalgebers – Begründungspflicht des Gerichts – Grenzen der gerichtlichen Kontrolle – Verfälschung der streitigen Entscheidung
Rechtssache C-486/15 P
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ECLI:EU:C:2016:912 |
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