Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 26. März 2015
Marian Macikowski, en qualité d’huissier de justice près le Sąd Rejonowy de Chojnice gegen Dyrektor Izby Skarbowej w Gdańsku
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Steuerneutralität – Besteuerung der Lieferung von Grundstücken im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens – Nationale Regelung, wonach der die Zwangsversteigerung durchführende Gerichtsvollzieher verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer auf einen solchen Umsatz zu ermitteln und zu entrichten – Zahlung des Kaufpreises an das zuständige Gericht und Pflicht dieses Gerichts, den Betrag der zu zahlenden Mehrwertsteuer an den Gerichtsvollzieher zu überweisen – Schadensersatzpflicht und strafrechtliche Haftung des Gerichtsvollziehers in dem Fall, dass die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wird – Unterschied zwischen der ordentlichen Frist für die Zahlung der Mehrwertsteuer durch einen Steuerpflichtigen und der einem solchen Gerichtsvollzieher auferlegten Frist – Unmöglichkeit des Vorsteuerabzugs
Rechtssache C-499/13
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung)
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2014:2351 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2015:201 |
|
|
|