Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2013
Amazon.com International Sales Inc. u. a. gegen Austro-Mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft mbH
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs
Rechtsangleichung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Ausschließliches Vervielfältigungsrecht – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 5 Abs. 2 Buchst. b – Gerechter Ausgleich – Unterschiedslose Anwendung, aber mit etwaigem Anspruch auf Erstattung der zur Finanzierung des Ausgleichs bestimmten Abgabe für Privatkopien – Ausschüttung der erzielten Erlöse teilweise an die Rechtsinhaber und teilweise an soziale oder kulturelle Einrichtungen – Doppelte Zahlung der Abgabe für Privatkopien im Rahmen eines grenzüberschreitenden Geschäfts
Rechtssache C‑521/11
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung)
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2013:145 |
|
|
|
Urteil
ECLI:EU:C:2013:515 |
|
|
|