Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 3. September 2020
NM, als Insolvenzverwalterin der NIKI Luftfahrt GmbH gegen ON
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 und 9 – Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, Fluggästen, deren Flug annulliert wurde, eine Hotelunterbringung anzubieten – Schaden, der einem Fluggast während seines Aufenthalts in dem die Unterbringung bereitstellenden Hotel entsteht – Möglichkeit, die Haftung des Luftfahrtunternehmens wegen der Fahrlässigkeit des Hotelpersonals geltend zu machen
Rechtssache C-530/19
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ECLI:EU:C:2020:635 |
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