Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 5. Juni 2014
Kone AG u. a. gegen ÖBB-Infrastruktur AG
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs
Art. 101 AEUV – Ersatz des Schadens, der durch ein nach diesem Artikel verbotenes Kartell verursacht wurde – Schaden, der sich aus dem höheren Preis ergibt, der von einem Unternehmen als Folge eines verbotenen Kartells, an dem es nicht beteiligt ist, verlangt wird (‚umbrella pricing‘) – Kausalzusammenhang
Rechtssache C‑557/12
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2014:45 |
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Urteil
ECLI:EU:C:2014:1317 |
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