Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 26. Januar 2012
Bianca Kücük gegen Land Nordrhein-Westfalen
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts
Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge – Sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen können – Nationale Regelung, nach der der Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge im Fall der vorübergehenden Vertretung von Arbeitnehmern gerechtfertigt ist – Ständiger oder wiederkehrender Bedarf an Vertretungskräften – Berücksichtigung aller Umstände der Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge
Rechtssache C‑586/10
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ECLI:EU:C:2012:39 |
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