Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 30. Juni 2022
HW u. a. gegen Allianz Elementar Versicherungs AG
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Bucureşti
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zuständigkeit für Versicherungssachen – Art. 11 Abs. 1 Buchst. b – Klage des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des Begünstigten – Möglichkeit, den Versicherer vor dem Gericht des Ortes zu verklagen, an dem der Kläger seinen Wohnsitz hat – Festlegung der internationalen und der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats – Art. 13 Abs. 2 – Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt – Versicherer, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat sowie eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat hat und vor dem Gericht verklagt wird, in dessen Bezirk diese Niederlassung liegt
Rechtssache C-652/20
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ECLI:EU:C:2022:514 |
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