Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. April 2016
Puligienica Facility Esco SpA (PFE) gegen Airgest SpA
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di giustizia amministrativa per la Regione siciliana
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 Abs. 1 und 3 – Nachprüfungsverfahren – Klage eines Bieters, dessen Angebot nicht angenommen wurde, auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags – Anschlussrechtsbehelf des Zuschlagsempfängers – Von der nationalen Rechtsprechung entwickelte Regel, nach der zunächst der Anschlussrechtsbehelf zu prüfen ist und bei dessen Begründetheit die Klage ohne Prüfung ihrer Begründetheit für unzulässig zu erklären ist – Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht – Art. 267 AEUV – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Durch eine Entscheidung des Plenums des obersten Verwaltungsgerichts eines Mitgliedstaats aufgestellter Rechtsgrundsatz – Nationale Regelung, nach der diese Entscheidung für die Kammern dieses Gerichts verbindlich ist – Pflicht der mit einer unionsrechtlichen Frage befassten Kammer, diese Frage, falls sie mit der Entscheidung des Plenums nicht einverstanden ist, an dieses zu verweisen – Befugnis oder Pflicht der Kammer, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen
Rechtssache C-689/13
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ECLI:EU:C:2016:199 |
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