Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 31. März 2022
St. Hippolyt Holding GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels
Rechtssache C-761/21 P
Sammlung der Rechtsprechung
veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung - Teil "Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen")
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Autres Liens |
Beschluss
ECLI:EU:C:2022:249 |
|
|
|