Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. Juni 2021
Mittelbayerischer Verlag KG gegen SM
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Apelacyjny w Warszawie
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Art. 7 Nr. 2 – Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht – Person, die geltend macht, durch die Veröffentlichung eines Artikels im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Mittelpunkt der Interessen dieser Person
Rechtssache C-800/19
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Schlussanträge
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Urteil
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