Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 25. April 2013
Asociaţia Accept gegen Consiliul Naţional pentru Combaterea Discriminării
Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bucureşti
Sozialpolitik – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Richtlinie 2000/78/EG – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 – Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung – Begriff ‚Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen lassen‘ – Beweislastregelung – Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen – Person, die sich als Geschäftsführer eines Profifußballvereins darstellt und in der Öffentlichkeit als solcher wahrgenommen wird – Öffentliche Äußerungen, mit denen die Einstellung eines als homosexuell dargestellten Fußballspielers ausgeschlossen wird
Rechtssache C‑81/12
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ECLI:EU:C:2013:275 |
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