Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 22. April 2021
WZ gegen Austrian Airlines AG
Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Korneuburg
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 6 – Verspäteter Flug – Art. 8 Abs. 3 – Umleitung eines Fluges zu einem anderen Flughafen, der denselben Ort, dieselbe Stadt oder dieselbe Region bedient – Begriff ‚Annullierung‘ – Außergewöhnliche Umstände – Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen bei der Ankunft – Pflicht zur Übernahme der Kosten für die Beförderung vom tatsächlichen Ankunftsflughafen zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen
Rechtssache C-826/19
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Schlussanträge
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Urteil
ECLI:EU:C:2021:318 |
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