Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 7. September 2021
„Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras“ UAB
Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Aukščiausiasis Teismas
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 58 Abs. 3 und 4 – Art. 60 Abs. 3 und 4 – Anhang XII – Durchführung der Vergabeverfahren – Auswahl der Teilnehmer – Eignungskriterien – Beweismittel – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer – Möglichkeit für das federführende Unternehmen eines vorübergehenden Zusammenschlusses von Unternehmen, sich auf Einkünfte aus einem früheren öffentlichen Auftrag zu berufen, der zu demselben Bereich wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende öffentliche Auftrag gehört, und zwar auch dann, wenn es die Tätigkeit, die zu dem von dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Auftrag betroffenen Bereich gehört, nicht selbst ausübte – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer – Erschöpfender Charakter der nach der Richtlinie zulässigen Nachweise – Art. 57 Abs. 4 Buchst. h, Abs. 6 und 7 – Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge – Fakultative Gründe für den Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren – Aufnahme in eine Liste von Wirtschaftsteilnehmern, die von den Vergabeverfahren ausgeschlossen sind – Solidarität zwischen den Mitgliedern eines vorübergehenden Zusammenschlusses von Unternehmen – Höchstpersönliche Natur der Sanktion – Art. 21 – Schutz der Vertraulichkeit der einem öffentlichen Auftraggeber von einem Wirtschaftsteilnehmer übermittelten Informationen – Richtlinie (EU) 2016/943 – Art. 9 – Vertraulichkeit – Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Anwendbarkeit auf die Vergabeverfahren – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf
Rechtssache C-927/19
Sammlung der Rechtsprechung
noch nicht veröffentlicht (Allgemeine Sammlung)
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Schlussanträge
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Urteil
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Nationale Entscheidung im Anschluss an das Vorabentscheidungsurteil
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