Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 2. September 2021
JZ gegen OTP Jelzálogbank Zrt. u. a.
Vorabentscheidungsersuchen des Győri Ítélőtábla
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 1 Abs. 2 – Art. 6 Abs. 1 – Fremdwährungsdarlehen – Unterschied zwischen dem Wechselkurs bei Auszahlung der Darlehensmittel und dem bei ihrer Tilgung – Regelung eines Mitgliedstaats, die die Ersetzung einer missbräuchlichen Klausel durch eine Bestimmung des nationalen Rechts vorsieht – Möglichkeit für das nationale Gericht, den Vertrag, der die missbräuchliche Klausel enthält, in seiner Gesamtheit für unwirksam zu erklären – Etwaige Berücksichtigung des durch diese Regelung gewährten Schutzes und des Willens des Verbrauchers in Bezug auf deren Anwendung
Rechtssache C-932/19
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ECLI:EU:C:2021:673 |
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