Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 14. Mai 2014.
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission.
Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/48/EG - Sicherheit von Spielzeug - Grenzwerte für Nitrosamine, nitrosierbare Stoffe, Blei, Barium, Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug - Beschluss der Kommission, die Beibehaltung abweichender einzelstaatlicher Bestimmungen nicht vollständig zu billigen - Befristete Billigung - Nachweis eines höheren Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit durch die einzelstaatlichen Bestimmungen.
Rechtssache T-198/12.
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ECLI:EU:T:2014:251 |
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