Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 28. Februar 2012
Land Burgenland (Österreich) und Republik Österreich gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) von den österreichischen Behörden im Rahmen der Privatisierung der Bank Burgenland gewährt wurde – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers – Geltung bei Auftreten des Staates als Verkäufer – Ermittlung des Marktpreises
Verbundene Rechtssachen T‑268/08 und T‑281/08
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ECLI:EU:T:2012:90 |
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