Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 26. Februar 2015
Orange gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Ruhegehälter – Beihilfe, die die Reform der Finanzierung der Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten Beamten betrifft – Minderung der von France Télécom an den Staat zu zahlenden Gegenleistung – Beschluss, mit dem die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Vorteil – Selektiver Charakter – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Verteidigungsrechte
Rechtssache T‑385/12
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ECLI:EU:T:2015:117 |
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