Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 10. Mai 2016
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Erneuerbare Energien – Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG 2012) – Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und verringerte EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Begriff der staatlichen Beihilfe – Vorteil – Staatliche Mittel
Rechtssache T-47/15
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ECLI:EU:T:2016:281 |
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