Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 22. November 2017
Digital Rights Ireland Ltd gegen Europäische Kommission
Nichtigkeitsklage – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten – Gemeinnützige Gesellschaft irischen Rechts – Kein Schutz personenbezogener Daten für juristische Personen – Für die Verarbeitung Verantwortlicher – Klage im Namen der Mitglieder und Unterstützer – Klage im öffentlichen Interesse – Unzulässigkeit
Rechtssache T-670/16
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ECLI:EU:T:2017:838 |
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