Urteil des Gerichts (Neunte erweiterte Kammer) vom 13. Dezember 2018 (Auszüge)
Deutsche Telekom AG gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Slowakischer Markt für Breitbandtelekommunikationsdienste – Zugang von Drittunternehmen zu den Teilnehmeranschlüssen des auf dem Markt etablierten Anbieters – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens festgestellt wird – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Begriff ‚Missbrauch‘ – Verweigerung des Zugangs – Margenbeschneidung – Berechnung der Margenbeschneidung – Kriterium des ebenso effizienten Wettbewerbers – Verteidigungsrechte – Zurechnung der von der Tochtergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung an die Muttergesellschaft – Bestimmender Einfluss der Muttergesellschaft auf die Geschäftspolitik der Tochtergesellschaft – Tatsächliche Ausübung – Beweislast – Berechnung der Geldbuße – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen von 2006 – Gesonderte, wegen Rückfälligkeit und Anwendung eines Abschreckungsmultiplikators allein gegen die Muttergesellschaft verhängte Geldbuße
Rechtssache T-827/14
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ECLI:EU:T:2018:930 |
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