Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 17. Dezember 2020
L und P
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 1 Abs. 3 – Art. 6 Abs. 1 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Voraussetzungen für die Vollstreckung – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 Abs. 2 – Recht auf Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht – Systemische oder allgemeine Mängel – Begriff ‚ausstellende Justizbehörde‘ – Berücksichtigung von Entwicklungen, die nach der Ausstellung des betreffenden Europäischen Haftbefehls stattgefunden haben – Pflicht der vollstreckenden Justizbehörde, konkret und genau zu prüfen, ob ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Betroffene im Fall der Übergabe einer echten Gefahr der Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren ausgesetzt sein wird
Verbundene Rechtssachen C-354/20 PPU und C-412/20 PPU
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