Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2016
Europäische Arzneimittel-Agentur gegen Pari Pharma GmbH
Rechtsmittel – Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Aussetzung der Durchführung einer beim Gericht angefochtenen Handlung – Veränderte Umstände – Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Zugang zu Dokumenten der Organe – Im Besitz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) befindliche Dokumente, die im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels vorgelegt wurden – Entscheidung, einem Dritten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren
Rechtssache C-406/16 P(R)
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ECLI:EU:C:2016:775 |
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