Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 24. April 2017
HF gegen Europäisches Parlament
Öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter für Hilfstätigkeiten – Art. 24 des Statuts – Antrag auf Beistand – Art. 12a des Statuts – Mobbing – Art. 90 Abs. 1 des Statuts – Im Statut vorgesehene viermonatige Antwortfrist – Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde, eine Verwaltungsuntersuchung einzuleiten – Keine Stellungnahme der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde zum Vorliegen des behaupteten Mobbings innerhalb der im Statut vorgesehenen Antwortfrist – Begriff der stillschweigenden Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Beistand – Inexistenter Rechtsakt – Unzulässigkeit
Rechtssache T-570/16
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ECLI:EU:T:2017:283 |
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