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Die Urteile sind dort grundsätzlich am Tag ihrer Verkündung
verfügbar, und die Schlussanträge können am
Tag ihrer Verlesung durch den Generalanwalt abgerufen werden.
Die Beschlüsse werden erst nach ihrer Zustellung an die
Parteien veröffentlicht. Die Mitteilungen sind verfügbar,
sobald sie dem Amt für amtliche Veröffentlichungen
der Europäischen Union zur Veröffentlichung im Amtsblatt übersandt
wurden.
Die Urteile, Schlussanträge und Beschlüsse werden nicht systematisch
in alle Gemeinschaftssprachen übersetzt. Manche Dokumente liegen nur
in der Verfahrenssprache vor.
Die vorhandenen Sprachfassungen werden auf die Website geladen,
sobald sie verfügbar sind.