Enirisorse
Rechtssache C-37/01 (Verbundene Rechtssachen C-34/01, C-35/01, C-36/01, C-37/01, C-38/01)
Seitenanfang Dokumente der Rechtssache
Dokument Datum Parteien Gegenstand Curia EUR-Lex Autres Liens
Urteil (ABl.)
24/01/2004 Enirisorse
Urteil
ECLI:EU:C:2003:640
27/11/2003 Enirisorse
Urteil (Leitsätze)
27/11/2003 Enirisorse
Schlussanträge
07/11/2002 Enirisorse
Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

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Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione ─ Zuweisung eines erheblichen Teils einer von Wirtschaftsteilnehmern an den Staat entrichteten Abgabe (Hafengebühr für das Ver- und Entladen von Waren) an ein öffentliches Unternehmen, das den Wirtschaftsteilnehmern gegenüber keine Dienstleistung oder sonstige Leistung erbracht hat ─ Vereinbarkeit mit den Artikeln 12, 13, 30, 86, 90, 92, 93 und 95 EG (frühere Artikel 6, 6a, 36, 90, 95, 98, 99 und 100a EG-Vertrag)

Systematische Übersicht

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Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

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Tenor

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Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 25/01/2001

Datum der Schlussanträge

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Datum der Sitzung

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Verkündungsdatum

23/02/2001


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

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Parteien

Enirisorse

Schrifttum

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Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Corte suprema di cassazione - Italien

Gegenstand

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    Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

    legge 09/02/1963 n° 82 legge 9/10/1967 decreto-legge 28/02/1974 n° 47, convertito in legge 16/04/1974 no. 117 legge 10/10/1974 legge 5/5/1976, art. , comma 2 legge 10/10/1990, art. 9

    Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

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    Verfahren und Ergebnis

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      Spruchkörper

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      Berichterstatter

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      Generalanwalt

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      Verfahrenssprache(n)

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        Sprache(n) der Schlussanträge

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